E-Rezept
Ab dem 01.01.2024 gilt das e-Rezept. Dies bedeutet, dass nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte Ihre Rezeptbestellungen von uns auf einen gesicherten Server hochgeladen werden. Per Versichertenkarte oder App kann dann die Apotheke Ihrer Wahl das Rezept vom Server herunterladen und Ihnen Ihre Medikamente aushändigen. Ein Ausdruck auf Papier ist damit nicht mehr notwendig. Die Medikamente lassen sich problemlos online oder telefonisch bestellen.
Bei all diesen Vorteilen müssen wir Sie jedoch auf die potenziellen Nachteile hinweisen: E-Rezepte können nicht ausgestellt werden bei
- Fehlender Versichertenkarte
- Betäubungsmittelrezepten
- Hilfsmittelrezepten
- Privatrezepten
- BG-Rezepten
- Überweisungen
- Verordnungen
Desweitern möchten wir sie informieren, dass das e-Rezept eine Umstellung der Abläufe von Medikamenten-Bestellungen erfordert.
Um Ihnen Sicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Arzt oder die Ärztin Ihr Medikament kontrolliert und frei gibt. Früher erfolgte dies durch die Unterschrift des Arztes. Heute wird eine sogenannte elektronische Signatur verwendet. Da der Arzt oder die Ärztin während der Sprechstunde nicht für jede Bestellung am Computer einzelne Rezepte aufrufen, kontrollieren und elektronisch signieren kann, ist es erforderlich die Rezepte bis zum Sprechstundenende zu sammeln, um diese dann kollektiv freizugeben.
Deshalb gelten ab dem 20.01.2024 folgende Bestellregeln:
Bestellungen über das Bestellformular, telefonisch oder an der Anmeldung:
Bestellungen von Rezepten oder Überweisungen können am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden.
Vermeiden Sie Bestellungen an der Anmeldung! Nutzen Sie die telefonische oder online Bestellung!
Medikamente für Akutfälle
Medikamente für Akutfälle werden vom Arzt direkt in der Sprechstunde ausgestellt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam