Auch diese Frage erreicht uns in letzter Zeit öfters. Folgende Gründe können vorliegen:

1) Ausfall der Telematik Infrastruktur

Es kommt leider immer wieder zu Störungen und Ausfällen der Telematik Infrastruktur (TI). Die TI ist die elektronische Infrastruktur in Deutschland, die den sicheren digitalen Versand von Rezepten, Krankschreibungen und bald auch die elektronische Patientenakte ermöglicht. Auf Störungen haben die Praxen keinen Einfluss - oft sind wir diesen Ausfällen hilflos ausgeliefert und werden dadurch massiv in unserem Arbeitsalltag eingeschränkt. Hier können wir nur abwarten bis die Störung wieder behoben wurde.

2) Keine Versichertenkarte vorhanden

Ohne Ihre Versichertenkarte können wir leider keine Rezepte mehr ausstellen. Die Versichertenkarte ist eine Grundvoraussetzung, um ein elektronisches Rezept oder eine elektronische Krankmeldung auszustellen.

3) Es werden Medikamente bestellt, die noch nie zuvor von uns rezeptiert wurden

Die Ärztin bzw. der Arzt ist verantwortlich für die richtige Anwendung von Medikamenten, so dass für jedes neue Medikament zunächst eine Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt erfolgen muss.

4) Ich bekomme mein Medikament nicht, obwohl es in der Vergangenheit bereits einmal aufgeschrieben wurde

Auch diesen Fall erleben wir immer wieder: Es werden Medikamente angefordert, ohne das eine entsprechende Diagnose bei uns dokumentiert ist. Eine Verordnung auf Kosten der Krankenkassen erfordert immer eine dem Medikament entsprechende Erkrankung.  Ohne Indikation ist eine Verordnung auf Kosten der Krankenkassen nicht möglich. Die jüngsten Beispiele sind u.a. die Protonenpumpenhemmer wie Pantoprazol oder Omeprazol, aber auch Vitamin D 20.000I.E und andere.  Nicht selten werden auch Medikamente bestellt, die keine Dauermedikamente darstellen. Darunter fallen zum Beispiel Hustenstiller, Antibiotika, antimikrobielle Salben oder einige Schmerzmittel.

Die Umstellung auf das elektronische Rezept erfordert eine Umstrukturierung der Praxisabläufe: jedes e-Rezept muss nun am PC digital unterschrieben werden. Dies dauert länger als eine Unterschrift auf einem Papierrezept. Eine ständige Unterbrechung der Sprechstunde wäre die Folge. Deshalb signieren wir die elektronischen Rezepte am Ende der Sprechstunde, um die Behandlungsabläufe nicht zu stören und die Wartezeiten nicht unnötig zu verlängern.

Dazu schreibt die Kassenärztliche Vereinigung:

"Seit einigen Jahren sind Protonenpumpenhemmer (sogenannte PPI) zur kurzzeitigen Behandlung von Refluxsymptomen (wie zum Beispiel Sodbrennen, saures Aufstoßen) rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für rezeptfreie Arzneimittel (außer bei Kindern unter 12 Jahren) keine Kassenrezepte durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ausgestellt werden dürfen.
Dies bedeutet, dass Sie beispielweise bei Sodbrennen oder saurem Aufstoßen die PPI selbst in der
Apotheke erwerben. In den Arztpraxen kommt es jedoch häufig zum Wunsch, PPI bei Refluxsymptomen zu verordnen. Derartige Kassenrezepte sind jedoch nicht zulässig."

Unter folgenden Diagnosen bleiben die PPIs weiter verordnungsfähig:

    • Behandlung von Zwölffingerdarmgeschwür und Magengeschwür

    • Behandlung und Prophylaxe der Refluxösophagitis

    • Helicobacter pylori Infektionen (für max. zwei Wochen, in Kombination mit Antibiotika)

    • Regelmäßige Einnahme bestimmter Schmerzmittel bei bestimmten Altersgruppen und Konstellationen (z. B. Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen), sofern Sie z. B. früher bereits Geschwüre im Magen oder Zwölffingerdarm hatten

    • Symptomatische gastro-ösophageale Refluxkrankheit

    • Zollinger-Ellison-Syndrom.

Langzeitanwendungen von PPI können außerdem zu Neben-und Wechselwirkungen führen:

    • Magnesiummangel, Mineralstoffmangel und Vitamin B12 Mangel

    • Erhöhtes Risiko für Knochenbrüche (insbesondere bei Raucher:innen oder Knochenschwund)

    • die Wirkung anderer Medikamente kann beeinflusst werden

    • Bakterielle Infektionen (Magen und Darm) werden begünstigt

Einige Forschungsergebnisse sehen sogar einen Zusammenhang zwischen PPI und Herzbeschwerden oder Demenz.

Den original Text der Kassenärztlichen Vereinigung finden sie hier.

Der Grund ist recht einfach:

1) In unserer Praxis arbeiten bis zu 3 Ärztinnen und Ärzte parallel. Jeder von ihnen hat einen eigenen Terminkalender, in dem ihre oder seine Terminreihenfolge festgelegt ist.

2) Nicht alle Patienten gehen auch in die Sprechstunde zur Ärztin oder zum Arzt. Parallel zur Sprechstunde laufen auch Untersuchungen wie Labor, EKG oder Lungenfunktion, die von unseren medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden.

3) Es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor, der kein Warten zulässt.

4) Sie kommen ohne Termin: Sie müssen warten bis sich eine Lücke im Terminplaner ergibt. Ein "Dazwischenschieben" ist der Tod eines jeden Terminsystems! Dadurch verschieben sich alle Termine im Anschluss und andere Patientinnen und Patienten, die sich an Termine halten, haben das Nachsehen! Zur Veranschaulichung:  Kommen morgen 3 Patienten ohne Termin bedeutet das ein Verschieben des Terminrasters um 30 bis 60 Minuten! Das ärgert nicht nur die Patienten mit Termin, sondern führt auch zu Überstunden beim Personal.

An manchen Tagen v.a. während der Erkältungssaison erreichen uns täglich weit über 200 Anrufe pro Tag.  Längst behandeln wir Patientinnen und Patienten weit über unser Einzugsgebiet hinaus, da viele Arztpraxen ohne Nachfolger schließen. Somit steigen mit dem zunehmenden Patientenaufkommen auch die Telefonanfragen stetig. Unsere eigens für den Telefondienst abgestellte Mitarbeiterin bearbeitet pausenlos Ihre Anrufe und wird oft durch eine weitere medizinische Fachangestellte an der Anmeldung unterstützt. Leider ist es uns trotz alledem nicht immer möglich jedes Telefonat auch entgegenzunehmen. Weiteres Personal steht aufgrund des Fachkräftemangels und der angespannten finanziellen Situation der Praxen derzeit leider nicht zur Verfügung. Nutzen Sie für Rezepte oder Überweisungen unseren Online Service, um unnötige Anrufe zu vermeiden.